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Norbert Sennhauser erwarb im Jahre 2002 das juristische Lizentiat und im Jahre 2004 das bernische Anwaltspatent. Er arbeitete zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Recht und Gesetzgebung der Steuerverwaltung des Kantons Bern, danach ein Jahr als angestellter Anwalt in einer renommierten, international ausgerichteten Berner Wirtschaftskanzlei mit Zweigniederlassung in Zürich. Berufsbegleitend absolvierte er erfolgreich den Steuerlehrgang SSK II der Schweizerischen Steuerkonferenz (2007/2008).
Seit 2008 ist er als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig. Zusätzlich zu dieser Tätigkeit arbeitete er bis Herbst 2011 als Assistent und Doktorand am zivilistischen Seminar der Universität Bern. Im August 2012 wurde er zum Dr. iur. promoviert.
Norbert Sennhauser ist im bernischen Anwaltsregister eingetragen und damit zur Rechtsvertretung vor sämtlichen kantonalen und schweizerischen Gerichten zugelassen. Er untersteht der Disziplinaraufsicht der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern.
Er ist zudem Mitglied folgender Vereine bzw. Verbände:
Berner Juristenverein (BJV)
Bernischer Anwaltsverband (BAV)
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
International Fiscal Association (IFA)
Seine Muttersprache ist deutsch; daneben verfügt er über sehr gute Kenntnisse in Englisch (Inhaber des Cambridge ILEC) und in Französisch.
Norbert Sennhauser ist beratend und prozessierend tätig.